Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landkreis Teltow-Fläming setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.teltow-flaeming.de.Stand der Erklärung: 21. Januar 2021

Der Landkreis Teltow-Fläming ist bemüht, seine Website für alle zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit

  • dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) und
  • der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Der Landkreis Teltow-Fläming ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes: "Der Landkreis wirkt darauf hin, dass die Lebensbedingungen für Menschen aller Altersgruppen – ob mit oder ohne Behinderung – gleichermaßen Berücksichtigung im gesellschaftlichen Alltag finden. Er setzt sich für ein seniorengerechtes Lebensumfeld, für umfassende Barrierefreiheit und ein generationsübergreifendes Miteinander ein. Menschen mit Behinderungen werden dabei unterstützt, selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen zu können."

Fortgeschriebenes Leitbild, Stand September 2015

  • Die Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien.
  • Für die Beschäftigten wird eine kontinuierliche Schulung zur Barrierefreiheit angeboten.
  • Wir beziehen Menschen mit Behinderungen in unsere Benutzertestprozesse ein.

Konformitätsstatus

Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website:

Diese Internetseite entspricht weitgehend dem Konformitätsstandard WCAG 2.0 Level AA.

Aktueller Status der Inhaltskonformität:

Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien:

Browser

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

  • Edge
  • Mozilla Firefox
  • Opera
  • Safari
  • Chrome

Unterstützende Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:

  • Sprachsteuerung (Voice Over)
  • ScreenReader (ausgenommen einige PDF)

Zu anderen Technologien können keine Aussagen getroffen werden.

Technologien

Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:

  • HTML

Bewertungsmethoden

Der Landkreis Teltow-Fläming hat die Barrierefreiheit von www.boden-geo-pfad.de intern bewertet.

Feedback-Prozess

Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit dieser Website. Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 10 Arbeitstagen zu antworten.
Ihre Ansprechperson ist:

Herr A. Muskewitz
Öffentlichkeitsarbeit

Internetredaktion, Technik, Corporate Design, Wappenvergabe

Zimmer: B4.1.01

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 1025
03371 608 9040
andre.muskewitz@teltow-flaeming.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht  zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und
Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.  
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle  
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S  
14467 Potsdam  
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de

Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Kornelia Wehlan
Landrätin des Landkreises Teltow-Fläming